Allgemeine Geschäftsbedingungen / Widerrufsbelehrung
1. PREISE
Die MwSt. ist in den Preisen enthalten. Unsere Preise verstehen sich ab Werk Rinteln
Berechnet werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise.
2. LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Verkäufers. Sie wird in aller Regel per Vorkasse durchgeführt; auf Wunsch erfolgt eine Transportversicherung durch uns, die Kosten trägt der Käufer. Bei Selbstabholung entfallen die Frachtkosten. Auslieferung nur gegen Barzahlung.
Die vereinbarten Leistungen beinhalten nur das Material, sollte eine Montage erwünscht werden so muß ein separater Montageauftrag geschlossen werden.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlungen haben bei Selbstabholung in bar zu erfolgen, Verrechnungsschecks werden nur nach Absprache akzeptiert, Bankbestätigte oder sog. LZB Schecks werden angenommen.
Skonto kann nicht gewährt werden. Bei Montage durch ein Montageunternehmen ist die Bezahlung in bar ohne Abzug bei der Montage fällig.
Die Hereinnahme von Kundenwechseln und Eigenakzepten erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und zahlungshalber, sowie unter dem Vorbehalt der Diskontmöglichkeit. Die Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Zahlungen haben innerhalb der vereinbarten Frist zu den vereinbarten Bedingungen zu erfolgen. Wir behalten uns vor, Verzugszinsen zu verlangen. Ab dem Verzugseintritt werden Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen und bleibt uns vorbehalten.
Wird ein T.Ruhe -Produkt bei Übergabe / Abnahme oder bei Abholung nicht vollständig bezahlt (Ausnahme: anders lautende Vereinbarung im Kaufvertrag) oder eine Zahlungszusage – Scheck – Wechsel werden nicht eingehalten bzw. eingelöst, entfallen für diesen Zeitraum die Gewährleistungsansprüche. Sie beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang, aber nicht über den Zeitraum von 24 Monaten ab der Übergabe hinaus.
Der Besteller ist zur Aufrechnung und Zurückhaltung von Zahlungen nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstrittig sind.
4. EIGENTUMSVORBEHALT
Alle Kaufgegenstände und vom Verkäufer verbreitete Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus dem Vertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Käufers Eigentum des Verkäufers.
Wir behalten uns einen durchgreifenden Eigentumsvorbehalt an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor, er bleibt jedoch gegen jeden Rechtswiderstand erhalten.
“ Die Verkäuferin ist verpflichtet, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen freizugeben, wenn der Kaufpreis für den mit diesem Vertrag verkauften Gegenstand vollständig bezahlt ist und für alle anderen noch offenen Forderungen Sicherheiten im Wert dieser Forderungen der Verkäuferin zur Verfügung stehen. Dabei werden unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Waren oder zur Sicherheit abgetretenes Eigentum an Gegenständen stets mit dem zuletzt vereinbarten Verkaufspreis bewertet, zur Sicherheit abgetretene Forderungen mit dem Nominalwert.“
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die aus allen Forderungen der Firma T.Ruhe bestehen und die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen. Wird das Geschäft durch einen Dritten finanziert, so tritt hiermit der Käufer im voraus sämtliche ihm gegen den Dritten zustehenden Ansprüche in Bezug auf das Eigentum an dem Fahrzeug nebst Zubehör an den Verkäufer ab. Das Eigentum geht erst dann vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Voraussetzungen vorliegen nach denen aufgrund der vorliegenden Bestimmungen der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers erlischt. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Sicherungsübereignung durch den Käufer ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig.
Bei Eingriffen von Gläubigern des Käufers, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer dem Verkäufer sofort durch einen eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen, sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden kann.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand auf Verlangen des Verkäufers vom Käufer gegen Vollkasko zu versichern mit der Maßnahme, dass die Rechte aus der Kaskoversicherung dem Verkäufer zustehen.
Die Versicherungsleistungen sind in vollem Umfang für die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwenden.
5. FRACHTKOSTEN
Fracht- und Transportkosten erfolgen zu Lasten des Käufers. Reklamationen sind sofort gegenüber dem jeweiligen Spediteur zu erheben. Selbstabholung durch den Käufer ist nach entsprechender Vereinbarung möglich.
Bei Selbstabholung von Fahrzeugen und Anhängern ist der Käufer verpflichtet, nach 50 km die Radmuttern nachzuziehen, Kraftstoff, Öl und Kühlwasser auf vorgeschriebenen Füllstand zu kontrollieren und die Beleuchtung auf Funktion zu überprüfen.
6. LIEFERFRISTEN
Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit gewissenhaft eingehalten. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 3 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird der Verkaufsgegenstand auch dann nicht bis zu Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Jedoch steht bei unverschuldetem Unvermögen des Lieferwerkes oder seiner Lieferanten sowie bei höherer Gewalt dem Käufer – ebenso auch dem Verkäufer – ein Rücktritt nur zu, wenn der ursprüngliche Liefertermin um 3 Monate überschritten worden ist. Die vorgenannten Fristen entfallen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Wird von dem Käufer in irgendeinem Punkte eine andere Ausführung des Kaufgegenstandes gefordert, so wird der Lauf der Lieferfrist bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggfs. um die für die andersartige Ausführung erforderliche Zeit verlängert. Das Lieferwerk behält sich Konstruktions- und Formänderungen an Einrichtungen, Bausätzen und Zubehörteilen vor, die der Auftraggeber schon jetzt akzeptiert, soweit sie für ihn zumutbar sind und diese den Kaufgegenstand nicht verschlechtern.
7. GEWÄHRLEISTUNG
Gewährleistung wird für alle T. Ruhe -Produkte nur übernommen, wenn die Zahlungsvereinbarungen laut Kaufvertrag eingehalten wurden. (Siehe auch unter Punkt 4. Zahlungsbedingungen)
Die Firma T. Ruhe gewährt für das T. Ruhe -Produkt eine Gewährleistung von 24 Monaten auf die Haltbarkeit der verwendeten Materialien. Farbliche Veränderungen und normale Abnutzungen stellen keinen Gewährleistungsfall dar, ebenso Beschädigungen durch Einwirkungen dritter, oder erschwerter Umweltbelastungen. Für lackierte Flächen gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten.
a.) Bei Veränderung des Kaufgegenstandes wird keine Haftung übernommen. Der Verkäufer bestimmt den Ort zur Ausführung der Reparatur. b.) Ersetzt werden in allen Fällen nur die Teile, die Fehler im Werkstoff oder in der Werksarbeit aufweisen und die durch diesen Fehler trotz sachgemäßer Behandlung des Kaufgegenstandes zwangsläufig beschädigten Teile. Ein Gewährleistungsanspruch muß vor einer Auftragsvergabe schriftlich (in Ausnahmefällen telefonisch) T. Ruhe mitgeteilt werden. T. Ruhe entscheidet ob die Reparatur von T. Ruhe oder eines Vertragspartners ausgeführt wird, bzw. T. Ruhe den Transport auf seine Kosten ins Werk oder zu einem Vertragspartner übernimmt, oder ob ein ortsansässiger Fachbetrieb mit der Reparatur beauftragt wird. Reparaturen jeder Art dürfen nur von Fachbetrieben ausgeführt werden.
Ersatzteile werden bei Gewährleistung von T. Ruhe kostenfrei zugesandt. Werden bei Gewährleistung Teile erneuert, die nicht bei T.Ruhe abgefordert wurden, werden nur T. Ruhe Preise verrechnet, es sei denn T. Ruhe konnte diese Teile nicht liefern. Die als fehlerhaft gerügten Waren sind uns zur Überprüfung und eventuellen Gewährleistung einzusenden. Stellt sich heraus, dass die Rüge unberechtigt war, gehen sämtliche Kosten für Transport usw. zu Lasten des Kunden.
Bei Selbstmontage durch den Käufer gilt die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten als vereinbart.
b.) Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung nach dem BGB besteht nicht, es sei denn, dass der Verkäufer nicht in der Lage ist den Fehler zu beseitigen.
c.) Bei ALU-Standvorzelten muß der Fußboden ein geeigneter sein. Wir können nicht prüfen, ob er für unsere Produkte passend auf Dauer ist. Keine Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
d.) Plexiglasscheiben sind sofort nach der Montage mit dem jeweiligen Monteur auf Fehler und Kratzer zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
8. MANGELFOLGESCHÄDEN
Die Haftung für Mangelfolgeschäden sowie Verdienst- oder Nutzungsausfall wird ausgeschlossen, es sei denn, dass unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Für Gewährleistungsansprüche ist die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten bei Montage durch Kunden ( oder Versandartikel ) bindend.
Unvermeidbare Webknoten und Farbpunkte im Gewebe oder Schwitzwasserbildung gelten z. B. nicht als Mängel.
9. UMTAUSCH
Ein Umtausch von Sonderanfertigungen, Ausstellungsstücke, B-Ware, Gebrauchtwaren ist nicht möglich.
10. AUFTRAG
Ein einmal erteilter Auftrag kann nach Bestätigung nicht mehr storniert werden, da die für diesen Auftrag erforderlichen Materialien, Zubehörteile und Ausrüstungsgegenstände auftragsgebunden bestellt und hergestellt wurden, bzw. nach Maß zugeschnitten und geformt worden sind.
11. ÜBERNAHMEBEDINGUNGEN
Der Käufer ist verpflichtet, das hergestellte Werk unverzüglich nach Übergabe zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Feststellung durch den Käufer schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen. Werden Form und Frist der Mängelanzeige versäumt, entfallen die Gewährleistungsansprüche. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Käufer die Abnahme nicht innerhalb von einer Woche nach Übernahme schriftlich unter Angabe von Gründen gegenüber dem Verkäufer ablehnt. Bleibt der Käufer nach der Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage im Rückstand oder verweigert er die Annahme der Nachlieferung, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem Fall ist der Verkäufer berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, und zwar 25% des Verkaufspreises ohne MwSt. bei Serienmaßen und 50% bei Sondermaßen als Schadenersatz zu fordern. In jedem Fall hat der Verkäufer bei Verzug des Käufers außerdem die Befugnis, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen.
12. ALLGEMEINES UND GERICHTSSTAND
Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Sämtliche für den Auftragnehmer handelnde Personen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter sind nicht bevollmächtigt, mündliche Vertragsergänzungen und -änderungen zu vereinbaren. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften des Kaufgegenstandes und Garantieversprechen. Die Bestellung des Käufers gilt als angenommen, wenn der Auftragnehmer sie nicht innerhalb von 4 Wochen abgelehnt hat.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein sollten, berühren sie nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für den Fall, dass der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, RINTELN. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Ferner gilt RINTELN als vereinbarter Gerichtsstand, wenn der Käufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, daß Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
13. REPARATUREN
Bei Reparaturen oder Abstellung von Fahrzeugen aller Art müssen diese eine eigene Versicherung haben. T. Ruhe haftet nicht für Beschädigungen- Diebstahl- Brand u.s.w..
Insbesondere haftet T. Ruhe nicht für den Inhalt jeglicher Art, es sei denn es wird schriftlich auf dem Reparaturauftrag anders vereinbart.
14. WIDERRUFSBELEHRUNG-WIDERRUFSRECHT
Sofern Sie als Verbraucher handeln, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, T. Ruhe GmbH, Zur Hachgrund 10 , 31737 Rinteln, info@schutzdach-climate.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
WIDERRUFSFOLGEN
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
T. Ruhe GmbH
Zur Hachgrund 10
31737 Rinteln
Tel.: 0 57 51 – 95200
Geschäftsführer: Torsten Ruhe
Amtsgericht: Stadthagen HRB 2542
USt.-IdNr.: DE 184 273 202